Die USK hat es in Deutschland nicht leicht. Von den Spielern wird ihr vorgeworfen, sie stufe Spiele vollkommen falsch ein und sei bei der Bewertung viele zu streng. Auch aus der Politik kommt von einzelnen Politikern Gegenwind, die der USK ebenfalls vorwerfen, Spiele vollkommen falsch einzustufen, dabei allerdings viel zu lasch zu sein. Das Bundesland Bayern möchte die USK daher reformieren und den staatlichen Einfluss, bzw. die Zusammenarbeit von USK und BPjM intensivieren.
Letzte Woche wurde der Horro-Shooter „Dead Space 2“ von EA ein sechstes Mal geprüft. Eigentlich war die Entscheidung schon nach der fünften Prüfung kurz vor Weihnachten gefallen: Keine Jugendfreigabe. Das bayerische Sozialministerium legte Einspruch gegen das Ergebnis ein und sorgte damit, dass das Spiel in das sog. „Appellationsverfahren“ musste (mehr zu den juristischen Gründen im sehr lesenswerten Blog Spielerecht.de).
Im Appellationsverfahren wird ein Spiel erneut geprüft. Dieses Mal allerdings von den Vertretern der obersten Landesjugendbehörden.
Letzte Woche war der Termin der erneuten Prüfung und auch hier kam man zu dem Ergebnis: Keine Jugendfreigabe!
Sie kündigt bei Chip Online daher an, sich „auf Bundesebene für Verbesserungen im Bereich des USK-Verfahrens einsetzen, damit künftig eine Prüfung durch die Bundesprüfstelle auch dann möglich ist, wenn vorher schon eine Alterskennzeichnung durch die USK erfolgt ist“.
Sollte das aktuell geltende Verfahren wirklich geändert werden, bestünde für Publisher nach der Einstufung ihrer Spiele durch die USK keinerlei Rechtssicherheit mehr. Sie müssten dann jederzeit damit rechnen, dass eines ihrer Spiele von der BPjM überprüft und möglicherweise sogar indiziert wird.